AGB’s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Getränke Friedrich – Getränkelieferungen & Equipmentverleih
Stand: Dezember 2025
https://getraenke-friedrich.de
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Getränken sowie die Vermietung von Veranstaltungsequipment durch Getränke Friedrich, Inh. Peter Friedrich, mit Sitz in Seligenstadt, nachfolgend „Anbieter“, gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, nachfolgend „Kunde“.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch Bestellung des Kunden – persönlich, telefonisch oder per E-Mail – und anschließende Bestätigung durch Getränke Friedrich zustande. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Stornierungsbedingungen
Bei Stornierungen vor dem Mietbeginn gelten folgende Gebühren:
- bis 30 Tage vorher: 20 % des Mietpreises
- bis 10 Tage vorher: 50 % des Mietpreises
- bis 3 Tage vorher: 80 % des Mietpreises
4. Lieferung
4.1 Getränke
- Die Anlieferung ist ebenerdig und mit Sackkarre erreichbar.
- Anlieferungen über Treppen oder mit Fahrstuhl bedingen Zusatzkosten.
4.2 Equipment
- Lieferung erfolgt bis zur Haustür.
- Für Abstellorte über 10 m vom Fahrzeug entfernt werden Zusatzkosten berechnet.
- Der Auf- und Abbau des Leihequipments ist nicht enthalten.
- Große Bestellungen erfolgen ggf. per Planen-Anhänger. In diesem Fall bleibt der Hänger beim Kunden, der für Ent- und Beladung sowie ordnungsgemäße Rückgabe verantwortlich ist. (Tipp: Foto vom ursprünglichen Zustand machen.)
5. Kühlwagen (KW)
- Vermietung nur in Verbindung mit Getränkebestellung und Lieferung.
- Getränke sind bei Anlieferung im Kühlwagen bereits vorgekühlt.
- Der Kühlwagen darf vom Kunden nicht bewegt werden.
- Der Stellplatz muss für das Zugfahrzeug erreichbar und rangierfähig sein.
- Stromanschluss (ca. 10 m Kabel) wird gestellt.
- Der Kühlwagen muss wie bei Auslieferung eingeräumt zurückgegeben werden.
- Kleber, Klebeband und Rückstände sind vom Kunden rückstandsfrei zu entfernen. Bei Reinigungsaufwand fallen mindestens 20 € Gebühren an.
6. Ausschankwagen (ASW)
- Vermietung nur mit Getränkebestellung und Lieferung.
- Bewegung im öffentlichen Straßenverkehr durch den Kunden ist untersagt.
- Mitgeliefert werden:
- Wasserleitung (ca. 6 m, GK-Kupplung)
- Abwasserleitung (ca. 6 m)
- Stromanschlusskabel (ca. 10 m)
- Reinigung ist im Preis enthalten.
- Klebereste sind vor Rückgabe zu entfernen, andernfalls Reinigung gegen Gebühr (mind. 20 €).
7. Gläser und Geschirr
- Werden gereinigt, aber nicht poliert übergeben (Wasserflecken möglich).
- Rückgabe muss ebenfalls gereinigt erfolgen. Bei Verschmutzung erfolgt Reinigung gegen Aufpreis.
- Die Gläser sind ohne Aufdruck. Bei Rückgabe von Gläsern mit Aufdruck (z. B. einer Brauerei oder Kelterei) wird der Neupreis berechnet.
8. Hussen und Tischdecken
- Müssen nach Benutzung trocken verpackt zurückgegeben werden, um Schimmel zu vermeiden.
- Bei Schimmelbildung, Brandflecken oder irreparabler Verschmutzung wird der Neupreis berechnet.
9. Kommissionsware
- Getränke können für Veranstaltungen auf Kommission bezogen werden (nach Absprache).
- Rücknahmebedingungen:
- Ab einer Rückgabemenge von mehr als 50 % eines Artikels: 1,50 € (brutto) pro vollständige und sortenreine Kiste
- 2,00 € (brutto) bei angebrochenen oder gemischten Kisten zzgl. verbrauchter Flaschen
- Flaschen mit beschädigten Etiketten werden nicht zurückgenommen.
10. Nutzung & Haftung für Miet-Equipment
- Der Kunde haftet für Schäden und Verluste am Equipment während der Mietdauer.
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
- Bei Selbstabholung durch den Kunden haftet der Anbieter nicht für Transportschäden, falsche Beladung und Sicherung.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies zur Erfüllung des Auftrags notwendig ist. Es gelten die Bestimmungen der DSGVO.
Details unter: https://getraenkefriedrich.de/datenschutz
12. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Seligenstadt, sofern gesetzlich zulässig.
- Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.